BALLERZ TOURNAMENTS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wichtiger Hinweis zur Buchung von Turnieren und Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wichtiger Hinweis zur Buchung von Turnieren und Leistungen:
Für jede Turnieranmeldung sowie für jede Buchung über unsere Webseite
gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese enthalten
verbindliche Regelungen zu:
- Rücktritts- und Stornobedingungen
- Zahlungsmodalitäten
- Regelungen bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemien,
behördliche Vorgaben)
- Haftungsausschluss bei nicht durch uns beeinflussbaren Ausfällen
Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung über das Buchungsformular oder per
E-Mail erkennen Sie unsere AGB automatisch an.
Haftung bei höherer Gewalt:
Sollten Veranstaltungen aus Gründen abgesagt werden müssen, die
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Unwetter, behördliche
Auflagen, Pandemien, politische Ereignisse), besteht kein Anspruch auf
Durchführung der Veranstaltung oder auf Schadenersatz. Bereits
geleistete Zahlungen werden nach Maßgabe der geltenden AGB rückerstattet
oder gutgeschrieben.
Ihre verbindlichen AGB erhalten Sie vor der Buchung zur Einsicht und
müssen aktiv bestätigt werden.
Vertragsschluss
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn eine Buchung
entweder über die Online-Plattform des Veranstalters oder direkt per
E-Mail vorgenommen wird. Im Falle einer Online-Buchung erfolgt der
Vertragsschluss mit der automatischen Bestätigung der Buchung durch das
Online-System des Veranstalters. Bei einer Buchung per E-Mail kommt der
Vertrag mit der Zusendung der Bestätigung und der Rechnung durch den
Veranstalter zustande. Dies gilt sowohl für Standardangebote als auch
für individuell zugeschnittene Leistungen des Veranstalters.
Im Falle einer Gruppenveranstaltung – ein oder eine verantwortliche
Person meldet eine Gruppe von Teilnehmerinnen an – schließt der
Veranstalter den Vertrag mit der für die Teilnehmerinnen verantwortlich
buchenden Person im Namen des von ihm oder ihr vertretenen Kostenträgers
über und für die Gruppe ab. Diese Buchung ist ebenfalls verbindlich. Der
oder die verantwortlich buchende Person ist in diesem Falle berechtigt,
einzelne Teilnehmer auszutauschen, sofern nicht ein wichtiger Grund
seitens des Veranstalters dem Austausch entgegensteht. Der oder die
verantwortlich buchende Person verpflichtet sich, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen den Teilnehmenden, für die er gebucht hat,
unverzüglich nach Vertragsschluss zur Kenntnis zu bringen.
Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor jeweiligem
Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen (zurückzutreten), wenn diese
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung
so gering ist, dass die dem Veranstalter entstehenden Kosten bezogen auf
diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze
bedeuten würde. Die Möglichkeit des Rücktritts ist dem Veranstalter
jedoch nur eröffnet, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände
nachweisen kann und der Teilnehmerin bzw. dem oder der verantwortlich
buchenden Person ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im
Falle der Annahme des Ersatzangebotes wird eine bis dahin gezahlte
Teilnahmevergütung auf die für das Ersatzangebot anfallende
Teilnahmegebühr angerechnet; anderenfalls ist eine bis dahin bereits
gezahlte Teilnahmevergütung unverzüglich durch den Veranstalter
zurückzuerstatten.
Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.
Die Vergütung für die Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen
Preisangabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die Teilnehmer bzw. der oder die für eine Gruppe verantwortlich buchende
Person kann die Vergütung durch Überweisung bezahlen.
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von xxxxxxxxxxxxx% des
Gesamtpreises fällig. Der verbleibende Betrag ist spätestens
xxxxxxxxxxxx Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zur
Zahlung fällig.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach den Eventbeschreibungen auf dieser
Website und ergänzend oder ersetzend einer individuellen
Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Individuelle
Leistungsbeschreibungen des Veranstalters ergänzen die
Leistungsbeschreibung auf der Website, wenn die Teilnehmer oder der oder
die für eine Gruppe verantwortlich buchende Person Leistungen zu dem
Angebot auf der Website hinzu-bucht. Im Falle einer gänzlich
individuellen Buchung ersetzt die individuelle Leistungsbeschreibung die
Angebotsbeschreibung auf der Website.
Werden einzelne Leistungen im Rahmen eines Events durch Teilnehmende
nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch
die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen, da es sich um
Gesamtkalkulationen handelt.
Ausschluss eines Teilnehmers
Ein Teilnehmer kann aus verhaltensbedingten Gründen von der (weiteren)
Teilnahme an einem Event ausgeschlossen werden. Solche
verhaltensbedingten Gründe liegen in der Regel vor, wenn die
Teilnehmerin durch ihr Verhalten trotz einer vorherigen Abmahnung, die
mündlich, schriftlich oder in Textform ergehen kann, das Event
nachhaltig stört oder in erheblichem Maße gegen die guten Sitten
und/oder das Anstandsgefühl anderer Teilnehmer verstößt. Die Teilnehmer
verpflichten sich, während der Teilnahme an dem Event nicht unter
Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die
Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Soweit ein Teilnehmer von dem
Event ausgeschlossen wird, behält sich der Veranstalter vor, die
Teilnahmegebühr ohne Abzüge zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Stornierung durch den Teilnehmer bzw. die verantwortliche buchende
Person
Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn dies vor Beginn des Events
schriftlich oder in Textform erfolgt, dies kann per Email erfolgen. Sie
hat durch den Teilnehmer oder im Falle einer Gruppenbuchung durch den
bzw. die verantwortlich buchende Person zu erfolgen.
Eine Stornierung bis xxxxxxxxxx Wochen vor Beginn des Events ist
kostenfrei.
Im Falle einer Stornierung zwischen weniger als xxxxxxxxxxx Wochen, aber
mehr als xxxxxxxxxx Wochen vor Beginn des Events behält sich der
Veranstalter die Geltendmachung von xxxxxxxxxxx% der gesamten
Eventvergütung (brutto) vor. Im Falle einer Stornierung ab xxxxxxxx
Wochen vor Beginn des Events behält sich der Veranstalter die
Geltendmachung von xxxxxxxxxxx% der gesamten Eventvergütung (brutto)
vor. Erscheint ein Teilnehmer nicht zu dem Event, ohne zuvor storniert
zu haben, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung der vollen
Eventvergütung (brutto) vor.
Eine Stornierung ist ebenfalls kostenfrei, wenn bis xxxxxxxxxx Wochen
vor Beginn des Events ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird, in deren
Person kein Ausschlussgrund gegeben ist, vgl. Ziffer IV. Die Anmeldung
eines Ersatzteilnehmers nach Beginn des Events ist ausgeschlossen.
Dem Teilnehmer oder der verantwortlich buchenden Person bleibt es
unbenommen, den Nachweis darüber zu führen, dass im Zusammenhang mit der
Stornierung bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere
Kosten entstanden sind als die zuvor vereinbarte – ggf. anteilige
Vergütung.
Foto und Video Aufnahmen
Zu Werbezwecken ist der Veranstalter berechtigt, Foto und Videoaufnahmen
während der gesamten Veranstaltung zu erstellen und diese im Nachgang
auf unbestimmte Zeit zur kommerziellen Nutzung zu verwenden.
Haftung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für etwa
abgegebene
Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. Der Schadensersatz für die lediglich leicht fahrlässige
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreten haftet der Veranstalter
in demselben Rahmen.
Vorstehende Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs
oder Unmöglichkeit.
Schlussbestimmungen/Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, unvollständig oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des
Vertrages unberührt. Anstelle der ungültigen, unvollständigen oder
undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien eine
Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am
nächsten kommt.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über
sein Bestehen als Gerichtsstand Stuttgart/Deutschland.
Schiedsgerichtsverfahren
Der Veranstalter nimmt an einem Schiedsgerichtsverfahren nicht teil.
Vorrang der Individualabrede
Individualabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor den hiesigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen jedoch der Schriftlichkeit.